Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001

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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00   

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https://dejure.org/2001,17235
OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,17235)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,17235)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,17235)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00
    Die staatliche Finanzgarantie zugunsten der Kommunen (Art. 49 Abs. 5 der Landesverfassung) umfasst - neben dem Anspruch auf die Schaffung eines Systems eines Finanzausgleichs - nicht zugleich eine Garantie der gesonderten Erstattung des Aufwandes für bestimmte Aufgaben (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, AS 19, 339, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1504/02

    Finanzausgleich - Ausgleichsstock- Mittelverteilung - Verwaltungsvorschrift -

    Hier kommt es deshalb auf die Leistungskraft oder die Haushaltslage der Gemeinde insgesamt an (vgl. ebenso für Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, juris; VG Trier, Urt. vom 14.09.1998 - 1 K 1779/97.TR -, DVP 1999, 87).
  • VG Karlsruhe, 25.04.2002 - 9 K 2081/01

    Vergabe von Mitteln des Ausgleichstocks; Anrechnung von kommunalem Aktienbesitz;

    Sie nehmen damit eine strikt zu begrenzende Ausnahmestellung ein, die bei der Interpretation der rechtlichen Begriffe und des Ermessensspielraumes der Verwaltungsbehörde Berücksichtigung finden muss (vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 03.04.2001, - 7 A 10993/00- ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist

    Hier kommt es deshalb auf die Leistungskraft oder die Haushaltslage der Gemeinde insgesamt an (vgl. ebenso für Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, juris; VG Trier, Urt. vom 14.09.1998 - 1 K 1779/97.TR -, DVP 1999, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 2184/02

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist

    Hier kommt es deshalb auf die Leistungskraft oder die Haushaltslage der Gemeinde insgesamt an (vgl. ebenso für Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, juris; VG Trier, Urt. vom 14.09.1998 - 1 K 1779/97.TR -, DVP 1999, 87).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2002 - 7 A 10112/02

    Sportplatz als kommunale Pflichtaufgabe - unabweisbare Aufwendungen

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Verwaltungsgericht zwar davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die in § 14 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz alter Fassung (vgl. inhaltsgleich § 17 Abs. 1 FAG n.F.) vorgesehenen Bedarfszuweisungen nur bei unabweisbaren Ausgaben zur Herbeiführung eines Haushaltsausgleichs in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen Senat Urteil vom 03. April 2001 - 7 A 10993/00.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2002 - 7 A 10112/02
    Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Verwaltungsgericht zwar davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die in § 14 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz alter Fassung (vgl. inhaltsgleich § 17 Abs. 1 FAG n.F.) vorgesehenen Bedarfszuweisungen nur bei unabweisbaren Ausgaben zur Herbeiführung eines Haushaltsausgleichs in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen Senat Urteil vom 3. April 2001 - 7 A 10993/00.OVG -).
  • VG Gera, 10.05.2017 - 2 K 1181/15

    Bedarfszuweisungen an verschuldete Gemeinden nach dem Thüringer

    Jedoch hat die Gemeinde einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, der sich insbesondere auf eine fehlerfreie Ausübung des Verteilungsermessens richtet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1. Juli 2003 - 9 S 1504/02 -, zitiert nach juris; OVG Koblenz, Urteil vom 3. April 2001 - 7 A 10993/00 -, zitiert nach juris).
  • VG Stade, 24.04.2003 - 1 A 200/02

    Bedarfszuweisung; bereinigte Fehlbetragsquote; freie Spitze; Gleichheitssatz;

    Die Bedarfszuweisungen haben die Aufgabe, die im Allgemeinen durch die Schlüssel- und Zweckzuweisungen sichergestellte Finanzgarantie zu Gunsten der Kommunen im einzelnen Ausnahmefall sicherzustellen, wenn trotz aller zumutbarer Eigenanstrengungen der Haushaltsausgleich auf längere Sicht nicht erreicht werden kann und damit das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsrecht leer zu laufen droht (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, zitiert nach juris).
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OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,27846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,27846)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2001 - 7 A 10993/00 (https://dejure.org/2001,27846)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 7 A 10993/00
    Die staatliche Finanzgarantie zugunsten der Kommunen (Art. 49 Abs. 5 der Landesverfassung) umfasst - neben dem Anspruch auf die Schaffung eines Systems eines Finanzausgleichs - nicht zugleich eine Garantie der gesonderten Erstattung des Aufwandes für bestimmte Aufgaben (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, AS 19, 339, 341).
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